Am Wochenende habe ich einen Artikel gelesen der mich sehr zum Nachdenken angeregt hat, obwohl dieser nur sehr kurz und eher versteckt auf der Internetseite der FAZ zu lesen war: OECD fordert Deutschland zum Finanzbildungs-Test.
Negativzinsen und deren Folgen für die Gesellschaft
Jens-Hinrich Binder, Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen, und seine Mitarbeiterin Christiane Hellsternin kommen in einem aktuellen Bericht in der „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht” (ZIP) zu dem Schluss, dass Sparkassen rechtlich nicht daran gehindert sind, Negativzinsen an Privat- oder Geschäftseinleger weiterzureichen.