Jens-Hinrich Binder, Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen, und seine Mitarbeiterin Christiane Hellsternin kommen in einem aktuellen Bericht in der „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht” (ZIP) zu dem Schluss, dass Sparkassen rechtlich nicht daran gehindert sind, Negativzinsen an Privat- oder Geschäftseinleger weiterzureichen.